Fachbereich Sport

Wir belehren alle Schüler zur Vermeidung von Unfällen aus dem Erlass vom 3.02.1999 zur Unfallverhütung im Sportunterricht.

Im Erlass (RdErl. des MK vom 11.1.1997, SVBI. LSA S. 168), (Aus dem Rundschreiben an die Schulleitungen vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.12.2013) heißt es, „Die Lehrkraft für den Sportunterricht entscheidet über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht,…“
Daher bitten wir zu beachten, bei jeglicher Befreiung durch Attest oder anderer Bitte um Befreiung vom Sportunterricht in jedem Fall das Sportzeug mitzugeben.

Folgendes Formblatt sollte für die Bitte um Befreiung genutzt werden.